Die Rechtsanwälte rund um das Wohnmobil

Rechtsanwalt Rüdiger Zipper

  Herr Rechtsanwalt Rüdiger Zipper ist langjähiger rechtlicher Berater der Zeitschrift Promobil und Präsident des EMHC (Euro Motorhome Club e.V.). Er verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Wohnmobile. Im Bereich des Straßenverkehrsrechts, des Kaufrechts und des Ordungswidrigkeitenrechts werden die Rechtsfragen von Herrn Rechtsanwalt Zipper stets beantwortet.

Herr Rechtsanwalt Zipper ist aufgrund seiner mehr als 25-jährigen Erfahrung in der Beratung von Wohnmobilisten erster Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit Wohnmobilen stehenden rechtlichen Fragen, insbesondere bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und Ansprüchen aus Kaufverträgen.

Herr Rechtsanwalt Zipper vertritt dabei die Interessen seiner Mandanten außergerichtlich wie auch gerichtlich. Herr Rechtsanwalt Zipper hat dabei sowohl aufgrund der Betreuung von Privatmandaten als auch der Betreuung von Herstellern einen Blick für Käufer wie auch für Hersteller entwickelt.
www.wohnmobil-recht.de
 

 

Rechtsanwalt Manfred Zipper



 

Fachanwalt für Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Zipper ist für seine Mandanten in Verkehrszivilsachen sowie als Fachanwalt für Strafrecht in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen und Fahrerlaubnisangelegenheiten tätig.

Herr Rechtsanwalt Zipper vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten mit Engagement und Durchsetzungsvermögen.

Herr Rechtsanwalt Zipper verfügt über eine jahrelange Erfahrung in der Unfallschadensabwicklung sowie der Durchsetzungung von Mängelgewährleistungsansprüchen.

Rechtsanwalt Manfred Zipper wurde 1973 in Heidelberg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität in Mannheim sowie in Paris Rechtswissenschaften.
Das anschließende Referendariat absolvierte er unter anderem in Bamberg.

www.wohnmobil-recht.de

 

 

Rechtsanwalt Frederick Pitz



  Fachanwalt für Familienecht und Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Pitz ist in den Bereichen Schadensabwicklung / Unfallregulierung tätig und kompetenter Ansprechpartner bei Körperschäden und Schmerzensgeldansprüche.

Herr Rechtsanwalt Pitz berät und vertritt seine Mandanten auch in Fragen der Gewährleistung und Rückabwicklung bei Mängeln am Fahrzeug und in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldsachen

Herr Rechtsanwalt Pitz absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Das sich anschließende Rechtsreferendariat leistete Herr Rechtsanwalt Pitz am Oberlandesgericht Karlsruhe.
Bereits während des Studiums setzte Herr Rechtsanwalt Pitz einen Schwerpunkt im Verkehrsrecht und betreute bereits während seines Studiums die Webseite motorrad-recht.de.

 

 

Q Logo - Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

  Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätsicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.

Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmässig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.

Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper

Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer www.brak.de

Frau Rechtsanwältin Schimmel absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Das sich anschließende Rechtsreferendariat leistete sie am Oberlandesgericht Karlsruhe.



Hier finden Sie uns:

Rechtsanwälte Zipper & Partner
Wildemannstrasse 4
68723 Schwetzingen

Telefon: +49 6202 859480

Telefax: +49 6202 859485

info@rechtsanwalt-schwetzingen.de

www.kanzlei-zipper.de

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Wohnmobil: Ob Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz - wir sind für Sie da

Aktuelles

Stepllätze für Wohnmobile neue Gesetze beachten

 

Wie wir wohl alle aus der Presse erfahren haben, ist seit dem 13. 04. 2013 das neue Melderechtsrahmengesetz in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der ihm gegebenen Kompetenz in die Gesetzgebung zu dem Thema" Meldegesetz" die Gesetzesinitiative den Ländern weggenommen und auf sich übergeleitet. Insoweit ist tatsächlich alles rechtens. Allerdings ist die Materie so komplex, dass in diesem neuen Gesetz den bisherigen Inhabern der Legislative, den Ländern, zwei Jahre Zeit gegeben wurde, die eigenen Landesgesetze im Rahmen des föderalen Systems so neu auszugestalten, dass eine Harmonisierung mit dem neuen Bundesgesetz dann erfolgt sein wird.

Bisher war es von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich geregelt, ob und in welchem Umfang Personendaten von dem einzelnen Beherbergungsbetrieb-dazu zählen nach dem neuen MRRG, Paragraph 16 Satz 4 auch Campingplätze und Stellplätze-erhoben und an die jeweils zuständige Meldebehörde weitergegeben werden musste. In Baden-Württemberg mussten beispielsweise von den Wohnmobillisten und Cämpern keine Daten erhoben werden, wenn diese nicht länger als zwei Monate unbewegt am Platz blieben. Anders in Schleswig-Holstein: Hier war die Meldepflicht vom ersten Tag an bindend.

Wie gesagt, das Ganze soll nun einheitlich dahingehend werden, dass ab 2015 alle Betreiber von Stellplätzen und Campingplätzen verpflichtet sind, von ihren Gästen die entsprechenden Daten zu erheben und an die Meldebehörde weiterzuleiten.

Es gab zu diesem Thema im Bundestag die härtesten Debatten um die Frage des Datenschutzes. Letztendlich hat die Mehrheit unserer Volksvertreter sich dahingehend entschieden, aus deren Sicht ausreichende Regulative einzurichten, die einem Datenmissbrauch Einhalt gebieten sollen. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, wird abzuwarten sein. In jedem Fall hat bereits jetzt auch in den Ländern, in denen bereits die Verpflichtung zur Abgabe der Daten besteht, der einzelne durchaus das Recht, einer Weitergabe seiner Daten ausdrücklich zu widersprechen.

Es ist für mich jedenfalls irgendwie symptomatisch, dass dieses neue Gesetz beinahe zeitgleich mit den neuen Bestimmungen zum Gebühreneinzug für Rundfunk und Fernsehen auf den Weg gebracht wurde. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt.

Rücktritt vom Kaufvertrag - Wie mache ich das richtig?

Ab sofort finden Sie online die richtigen Tipps, wie man vom Kaufvertrag wegen Mängeln wirksam zurücktritt und welche Ansprüche man geltend machen kann.

Ungeziefer im Wohnmobil Ratten im Wohnmobil als Mangel berechtigen zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 10.12.12 unter dem Aktenzeichen 6 = 277/12 entschieden, dass Ratten im Wohnmobil einen Mangel darstellen.

Der Kläger verlangt von der Beklagten Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil.

 

Druckversion | Sitemap
© Anwaltskanzlei Zipper & Collegen