Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu können. Wir weisen bereits an dieser Stelle darauf hin, dass auch auf unserer Seite www.wohnmobil-recht.de ein großes Angeboit zum Wohnmobilrecht. Sie können sich auf unserer Internetpräsenz über Antworten auf Rechtsfragen zum Wohnmobil informieren und unsere Leistungen abrufen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte werden Ihnen mit Rat und Tat zu Wohnmobilrecht zur Verfügung stehen. Dabei unterstützen wir Sie mit einer umfassenden und fachlich kompetenten Beratung im Wohnmobilrecht bundesweit.
Auch auf unserer Internetseite www.kanzlei-zipper.de wird Ihnen eine große Anzahl von Informationen angeboten.
Die Rechtsanwälte Zipper & Partner sind ausgewiesene Rechtsanwälte für Wohnmobile.
Sprechen Sie mit uns, wir sind gerne für Sie da!
Dabei wird klargestellt, dass es keinen Fachanwalt für Wohnmobilrecht gibt. Die Bezeichnung "Fachanwalt für Wohnmobilrecht" ist keine zutreffende Bezeichnung, da diese nicht in der Fachanwaltsordnung aufgeführt ist. Die Rechtsanwälte Zipper & Collegen verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Wohnmobilrechts. Dabei greifen die Rechtsanwälte Manfred Zipper & Rüdiger Zipper auch auf eigene persönliche Erfahrungen im Umgang mit Wohnmobilen zurück. Bei den Fachanwälten in der Kanzlei der Rechtsanwälte Zipper & Partner stehen ein Fachanwalt für Strafrecht (Manfred Zipper) ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (Sven Siegrist) und ein Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht (Frederick Pitz) den Mandanten Redeund Antwort auch wenn Fragen aus dem Wohnmobilrecht an sie gestellt werden. Dabei werden insbesondere Fragen zum Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Wohnmobil und Fragen zum Gewährleistungsrecht, Garantie wie Dichtigkeitsgarantie gestellt und von den Rechtsanwälten jeweils den Wohnmobilisten beantwortet. Aufgrund der reichhaltigen Erfahrung auf dem Gebiet des Wohnmobilrechts hat Herr Rechtsanwalt Rüdiger Zipper die Aufgabe von der Zeitschrift Promobil anvertraut bekommen, dass er dort in jeder Ausgabe einige Rechtsfragen von Lesern zu verschiedenen Rechtsproblemen rund ums Wohnmobil beantwortet. Herr Rechtsanwalt Rüdiger Zipper wird diesbezüglich von Promobil als Experte bezeichnet.
Wir sind auch auf Instagram und auf Tiktok für unsere Mandanten als wohnmobilrechtsanwalt da.
Wir sind ständig mit den Wohnmobil unterwegs und sind eben begeistere Wohnmobillisten.
Da wir in den letzten Jahrzehnten schon unzählige Gutachten gelesen haben und uns eben mit der Materie Wohnmobil eben auch schon seit Jahrzehnten intensiv beschäftigen, verfügen wir über ein überdurchschnittlichen technischen Sachverstand.
Unsere Gegnerliste ist schon sehr lang:
Vielen Dank, dass Sie sich die Internetseite der Wohnmobilexperten ansehen. Wir bieten unseren Mandanten Antworten auf alle Rechtsfragen im Bereich des Wohnmobils: Angefangen von Fragen zum Kauf eines Wohnmobils also Gewährleistung und Dichtigkeitsgarantie, Herstellergarantie, Gewährleistungsausschluss und zugesicherte Eigenschaften wie auch Gewichtsangaben und zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Wohnmobils bis hin zu Rückabwicklung von Kaufvertrag über ein Wohnmobil und Beratung in Verunglimpfungen im Wohnmobilforum oder Beratung zum Wohnmobilforum schlechthin. Wir sind für unsere Mandanten bundesweit an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten da.
Dabei vertreten wir Mandanten im Bereich des Wohnmobils vor demLandgericht Freiburg genauso wie vor dem Landgericht Kiel oder dem Oberlandesgericht Karlsruhe und dem Oberlandesgericht Hamm. Wir sind im Wohnmobilrecht auch bei dem Landgericht Heidelberg, dem Landgericht Mannheim und dem Landgericht Stuttgart tätig wie auch bei dem Oberlandesgericht Stuttgart, dem Landgericht Ravensburg, dem Landgericht München und dem Oberlandesgericht Celle.
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Zipper ist ständiger Autor von Fachberichten über Wohnmobile in der Zeitschrift Promobil, die man über die Webseite www.promobil.de erreichen kann. Die Rechtsanwälte Zipper & Collegen vertreten ihre MAndanten im Wohnmobilrecht bundesweit. Sie haben die verschiedenen Rechtsstreitigkeiten in den letzten Jahren bereits vor dem Landgericht Köln und dem Landgericht Augsburg sowie dem Landgericht Mannheim für ihre Mandanten aus dem Bereich Wohnmobilrecht geführt.
Rechtsfragen zum Wohnmobil und alle Antworten rund um das Wohnmobilrecht sind sind immer sehr persönlich. Die Rechtsanwälte Zipper & Partner www.kanzlei-zipper.de sind seit mehr als 2 Jahrzehnten überwiegend im Bereich des Rechts um das Wohnmobil tätig. Dabei sind die beiden Rechtsanwälte Rüdiger Zipper und Manfred Zipper seit mehr als 3 Jahrzehnten selbst aktive Wohnmobilisten. Aufgrund der eigenen Erfahrungen um das Wohnmobil und die Ängste und Nöte eines Wohnmobilisten können die Rechtsanwälte der Kanzlei Zipper und Partner besonders gut auf die Rechtsfragen im Bereich Wohnmobil eingehen. Lesen Sie mehr zu uns und unserem Team, das jederzeit gerne für Sie da ist. Wir freuen uns auf Sie!
Rechtsfragen rund um das Wohnmobil:
Wohnmobil mit Übergewicht
Feuchtigkeit im Wohnmobil
Schaden am Wohnmobil
Mängel am Wohnmobil
Undichtigkeit am Wohnmobil
Unfall mit dem Wohnmobil
Auslandssachverhalt mit dem Wohnmobil
Nutzungsvorteil bei Wohnmobilen: Für Wohnmobile gelten häufig andere Kriterien. So auch bei der Berechnung des Nutzungsvorteils bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen. So wird bei der Berechnung der Gebrauchsvorteile nicht auf die zu erwartende Gesamtlaufleistung, sondern vielmehr auf die voraussichtliche Lebensdauer abgestellt (OLG München vom 24.10.2012). Wohnmobile dienen auch während der Standzeiten in erheblichem Umfang dem Wohnzweck. Wird es aber primär als Reisemobil nicht nur stationär zum Wohnen, sondern überwiegend zum Reisen genutzt, so ist im Einzelfall anders zu entscheiden.
Auch das Thema der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts sowie die Frage der Auswirkung der Vornutzung als Mietwohnmobil beim Gebrauchtfahrzeugkauf sind häufige Streitpunkte vor Gericht.
Käufer erklärt den Rücktritt wegen erheblichen Sachmangels. Differenz von 2 Jahren zwischen Herstellung Basisfahrzeug und Erstzulassung des Wohnmobils.
Zusicherung Verkauf eines fabrikneuen Wohnmobils – Erstzulassung des Chassis (Fahrgestell mit Führerhaus und Antriebsstrang) 18 Monate vor Auslieferung des vollständig fertiggestellten Wohnmobils. Käufer begehrt mit der Klage Minderung, hilfsweise Schadensersatz
Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. ADAC- Kaufvertrag (Angabe unter Ankreuzen eines Kästchens unter Punkt 1.3 ... Käufer garantiert, dass das Wohnmobil in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Wasser-/Feuchtigkeitsschaden erlitten hat). Zusätzliche mündliche Verneinung. Vorwurf der arglistigen Täuschung bzw. „Angaben ins Blaue hinein“ trotz eindeutiger Erkennbarkeit bei entsprechender Kontrolle. Käufer erklärt Rücktritt, nachdem Ablehnung der Nacherfüllung.