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Rechtsanwälte Zipper & Partner
Wildemannstraße 4
D-68723 Schwetzingen

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Rechtsanwalt Manfred Zipper ist als Inhaber dieser Domain der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe zugehörig. Die Zulassung und Berufsbezeichnung begründet sich auf Deutsches Recht, durch die berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl. S. 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 § 14 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte vom 10. Dezember 1996 (BRAK-Mitteilungen 1996, S. 241) in der Fassung vom 22. März 1999. Unsere Gebührenabrechnungen erfolgen auf Grundlage des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

Rechtsform, Register

Rechtsform: Partnerschaftsgesellschaft
Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Mannheim Nr. PR 700269

Partner i. S. d. Partnerschaftsgesetzes:
Rechtsanwalt Rüdiger Zipper
Rechtsanwalt Manfred Zipper
Rechtsanwalt Frederick Pitzer


Berufsbezeichnung und zuständige Kammern

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zipper & Partner sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/25340, Fax: 0721/26627, E-Mail: info@rak-karlsruhe.de, www.rak-karlsruhe.de

Berufshaftpflichtversicherung

ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
Tel. 0800-3746-333
Fax: 01803-123460
Räumlicher Geltungsbereich: in der Bundesrepublik Deutschland
Haftungssumme: 500.000 €

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Hier finden Sie uns:

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Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Wohnmobil: Ob Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz - wir sind für Sie da

Aktuelles

Stepllätze für Wohnmobile neue Gesetze beachten

 

Wie wir wohl alle aus der Presse erfahren haben, ist seit dem 13. 04. 2013 das neue Melderechtsrahmengesetz in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der ihm gegebenen Kompetenz in die Gesetzgebung zu dem Thema" Meldegesetz" die Gesetzesinitiative den Ländern weggenommen und auf sich übergeleitet. Insoweit ist tatsächlich alles rechtens. Allerdings ist die Materie so komplex, dass in diesem neuen Gesetz den bisherigen Inhabern der Legislative, den Ländern, zwei Jahre Zeit gegeben wurde, die eigenen Landesgesetze im Rahmen des föderalen Systems so neu auszugestalten, dass eine Harmonisierung mit dem neuen Bundesgesetz dann erfolgt sein wird.

Bisher war es von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich geregelt, ob und in welchem Umfang Personendaten von dem einzelnen Beherbergungsbetrieb-dazu zählen nach dem neuen MRRG, Paragraph 16 Satz 4 auch Campingplätze und Stellplätze-erhoben und an die jeweils zuständige Meldebehörde weitergegeben werden musste. In Baden-Württemberg mussten beispielsweise von den Wohnmobillisten und Cämpern keine Daten erhoben werden, wenn diese nicht länger als zwei Monate unbewegt am Platz blieben. Anders in Schleswig-Holstein: Hier war die Meldepflicht vom ersten Tag an bindend.

Wie gesagt, das Ganze soll nun einheitlich dahingehend werden, dass ab 2015 alle Betreiber von Stellplätzen und Campingplätzen verpflichtet sind, von ihren Gästen die entsprechenden Daten zu erheben und an die Meldebehörde weiterzuleiten.

Es gab zu diesem Thema im Bundestag die härtesten Debatten um die Frage des Datenschutzes. Letztendlich hat die Mehrheit unserer Volksvertreter sich dahingehend entschieden, aus deren Sicht ausreichende Regulative einzurichten, die einem Datenmissbrauch Einhalt gebieten sollen. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, wird abzuwarten sein. In jedem Fall hat bereits jetzt auch in den Ländern, in denen bereits die Verpflichtung zur Abgabe der Daten besteht, der einzelne durchaus das Recht, einer Weitergabe seiner Daten ausdrücklich zu widersprechen.

Es ist für mich jedenfalls irgendwie symptomatisch, dass dieses neue Gesetz beinahe zeitgleich mit den neuen Bestimmungen zum Gebühreneinzug für Rundfunk und Fernsehen auf den Weg gebracht wurde. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt.

Rücktritt vom Kaufvertrag - Wie mache ich das richtig?

Ab sofort finden Sie online die richtigen Tipps, wie man vom Kaufvertrag wegen Mängeln wirksam zurücktritt und welche Ansprüche man geltend machen kann.

Ungeziefer im Wohnmobil Ratten im Wohnmobil als Mangel berechtigen zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 10.12.12 unter dem Aktenzeichen 6 = 277/12 entschieden, dass Ratten im Wohnmobil einen Mangel darstellen.

Der Kläger verlangt von der Beklagten Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil.

 

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