Über uns

Wir sind Ihr fachlich kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner und bieten Ihnen eine große Auswahl zu erschwinglichen Preisen und in hoher Qualität. Unsere Mitarbeiter empfangen Sie jederzeit freundlich und hilfsbereit.

 

Wir führen umfassende Beratungsgespräche und nehmen uns Zeit für Sie und Ihre ganz individuellen Wünsche. Dabei zeigen wir Ihnen neue Möglichkeiten auf und freuen uns, wenn Sie etwas Passendes bei uns finden.

 

Durch langjährige Erfahrung und engen Kundenkontakt wissen wir von Anwaltskanzlei Zipper & Collegen, worauf es ankommt und haben uns zum Ziel gesetzt, jeden Kundenwunsch zur vollsten Zufriedenheit umzusetzen.

Auch wenn über Sie etwas im www.wohnmobilforum.de geschrieben werden sollte, wogegen Sie sich wehren möchten, können Sie sich an uns wenden. Aber auch um eine eigene Veröffentlichung im www.wohnmobilforum.de vorher zu überprüfen, ob Rechtsmängel darin liegen, sind wir Ihnen gerne behilflich. 

 

Manfred Zipper, Rechtsanwalt

Telefon: +49 6202 859480

Telefax: +49 6202 859485

E-Mail: m.zipper@rechtsanwalt-schwetzingen.de

www.anwalt-strafverteidigung.de

 

Herr Rechtsanwalt Zipper verfügt über jahrelange Erfahrung in der  der Durchsetzungung von Mängelgewährleistungsansprüchen. 

Team

 

 

Rüdiger Zipper, Rechtsanwalt, Präsident des EMHC, ständiger Autor von Promobil

Telefon: +49 6202 859480

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Frederick Pitz, Rechtsanwalt

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Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Wohnmobil: Ob Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz - wir sind für Sie da

Aktuelles

Stepllätze für Wohnmobile neue Gesetze beachten

 

Wie wir wohl alle aus der Presse erfahren haben, ist seit dem 13. 04. 2013 das neue Melderechtsrahmengesetz in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der ihm gegebenen Kompetenz in die Gesetzgebung zu dem Thema" Meldegesetz" die Gesetzesinitiative den Ländern weggenommen und auf sich übergeleitet. Insoweit ist tatsächlich alles rechtens. Allerdings ist die Materie so komplex, dass in diesem neuen Gesetz den bisherigen Inhabern der Legislative, den Ländern, zwei Jahre Zeit gegeben wurde, die eigenen Landesgesetze im Rahmen des föderalen Systems so neu auszugestalten, dass eine Harmonisierung mit dem neuen Bundesgesetz dann erfolgt sein wird.

Bisher war es von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich geregelt, ob und in welchem Umfang Personendaten von dem einzelnen Beherbergungsbetrieb-dazu zählen nach dem neuen MRRG, Paragraph 16 Satz 4 auch Campingplätze und Stellplätze-erhoben und an die jeweils zuständige Meldebehörde weitergegeben werden musste. In Baden-Württemberg mussten beispielsweise von den Wohnmobillisten und Cämpern keine Daten erhoben werden, wenn diese nicht länger als zwei Monate unbewegt am Platz blieben. Anders in Schleswig-Holstein: Hier war die Meldepflicht vom ersten Tag an bindend.

Wie gesagt, das Ganze soll nun einheitlich dahingehend werden, dass ab 2015 alle Betreiber von Stellplätzen und Campingplätzen verpflichtet sind, von ihren Gästen die entsprechenden Daten zu erheben und an die Meldebehörde weiterzuleiten.

Es gab zu diesem Thema im Bundestag die härtesten Debatten um die Frage des Datenschutzes. Letztendlich hat die Mehrheit unserer Volksvertreter sich dahingehend entschieden, aus deren Sicht ausreichende Regulative einzurichten, die einem Datenmissbrauch Einhalt gebieten sollen. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, wird abzuwarten sein. In jedem Fall hat bereits jetzt auch in den Ländern, in denen bereits die Verpflichtung zur Abgabe der Daten besteht, der einzelne durchaus das Recht, einer Weitergabe seiner Daten ausdrücklich zu widersprechen.

Es ist für mich jedenfalls irgendwie symptomatisch, dass dieses neue Gesetz beinahe zeitgleich mit den neuen Bestimmungen zum Gebühreneinzug für Rundfunk und Fernsehen auf den Weg gebracht wurde. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt.

Rücktritt vom Kaufvertrag - Wie mache ich das richtig?

Ab sofort finden Sie online die richtigen Tipps, wie man vom Kaufvertrag wegen Mängeln wirksam zurücktritt und welche Ansprüche man geltend machen kann.

Ungeziefer im Wohnmobil Ratten im Wohnmobil als Mangel berechtigen zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 10.12.12 unter dem Aktenzeichen 6 = 277/12 entschieden, dass Ratten im Wohnmobil einen Mangel darstellen.

Der Kläger verlangt von der Beklagten Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil.

 

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